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Guhla Bedachungen GmbH
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Wartungsvertrag

zwischen Bauherrn/Eigentümer
und der Guhla Bedachungen GmbH, Rieseler Feld 3, 33034 Brakel

§ 1

Folgende Dachflächen werden gewartet:
Ungefähre Größe in qm:
Herstellungsjahr:

§ 2

In jedem Kalenderjahr werden die Dachflächen zweimal begangen, und zwar einmal im Spätherbst/Winter und einmal im Frühjahr. Die Dachdeckung wird hierbei auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft.

§ 3

Für die jährliche Wartung wird eine Pauschale von € zuzüglich der gültigen MWST vereinbart, die jeweils nach der Frühjahrsüberprüfung in Rechnung gestellt und danach innerhalb von 8 Tagen fällig wird.

§ 4

In der Wartungspauschale sind folgende Arbeiten enthalten:
  • Reinigen und überprüfen von Dachrinnen und Fallrohren sowie sonstige Entwässerungsteile
  • Entfernen von funktionsbeeinträchtigenden Schmutzablagerungen
  • Entfernen von Pflanzeneinwuchs (keine Entmoosung)
  • Überprüfung der Dachdeckung auf Regensicherheit
  • Überprüfen der mechanischen Festigkeit von Lüftungselementen, Kamineinfassungen, Antennen, Durchbrüchen etc.
Weiterhin sind in der Wartungspauschale kleinere Instandsetzungsarbeiten enthalten wie

  • Auswechseln einzelner schadhafter Ziegel- oder Betondachsteine, Schiefersteine, Faserzementplatten etc.
  • Beseitigung kleinerer Undichtigkeiten an Durchbrüchen und Anschlüssen
  • Aufbringen von Schutz- und Pflegemitteln
§ 5

Nach der Dachbesichtigung erhält der Bauherr ein kurzes Wartungsprotokoll sowie einen Zustandsbericht hinsichtlich notwendiger oder empfehlenswerter Instandsetzungsarbeiten, die von der Instandsetzungspauschale nicht erfaßt sind.

Dem Bauherrn wird ein entsprechender Kostenvoranschlag unter Auflistung aller erforderlichen Arbeiten unterbreitet. Die Firma Guhla Bedachungen GmbH verpflichtet sich, diese Arbeiten auf Wunsch und nach Absprache mit dem Bauherrn sobald als möglich auszuführen. Sollen diese Arbeiten als Stundenlohnarbeiten ausgeführt werden, so vereinbaren die Parteien bereits jetzt folgende Stundenverrechnungssätze: Facharbeiterstunde
An- und Abfahrtpauschale bis km
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

§ 6

Lehnt der Auftraggeber die als erforderlich vorgeschlagenen Instandsetzungsarbeiten ab, kann er sich gegenüber der Guhla Bedachungen GmbH nicht auf fehlerhafte Beratung aus dem Wartungsvertrag berufen.

§ 7

Ergeben sich aus dem Zustandsbericht keine Mängel, so haftet die Guhla Bedachungen GmbH bis zur nächsten Besichtigung für die Regensicherheit des Daches einschl. aller Folgeschäden bis zu einer Gesamthöhe der zehnfachen Wartungspauschale gemäß § 3 diese Vertrages. Hiervon ausgenommen bleibt eine Haftung für Folgeschäden von versteckten Mängeln, die bei der Wartung mit verkehrsüblicher Sorgfalt nicht erkannt werden konnten.

§ 8

Der Vertrag gilt erstmals für die Herbst-/Frühjahrsbesichtigung des Jahres und endet am .
§ 9

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei schriftlich drei Monate zuvor gekündigt wird.

§ 10

Der Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn eine der Parteien mit ihren zugesagten Leistungen mehr als sechs Wochen in Verzug gerät.

§ 11

Beide Parteien können in Anlehnung an die tariflichen Lohnerhöhungen im Dachdeckerhandwerk eine jährliche Änderung der Wartungspauschale verlangen.

§ 12

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.


Ort, DatumOrt, Datum


IP-Adresse des BauherrnGuhla Bedachungen GmbH

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